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Unser Schornstein |
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Frischluftzufuhr beim Schornstein für den Kamin |
Doch für was benötigt man diese spezielle Funktion genau?
Zufuhr der Verbrennungsluft
Wie oben bereits kurz erwähnt entnehmen die meisten (älteren) Kaminöfen die notwendige Verbrennungsluft der sich im Raum befindenden Luft und ist somit erstmal "weg". Bei älteren Gebäuden, deren Hülle noch nicht wie heute üblich (siehe ENEV 2009/KfW 55/70 Häuser/Passivhäuser) quasi luftdicht ist, gelangt über natürliche Infiltration frische Luft ins Gebäude und ersetzt dadurch die verbrauchte. Aus diesem Grund sollte man bei Neubauten mit geplanten Kaminofen eine externe Luftzufuhr mit vorsehen (ist aber nicht zwingend vorgeschrieben bzw. muss individuell mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister geklärt werden). Diese muss aber nicht zwingend über den Schornstein kommen. Die externe Zuluft kann z. B. auch über einen Durchbruch in der Außenwand nach innen geführt werden.
Lüftungsanlage (KWL) und Kaminofen
Durch die immer luftdichteren Gebäudehüllen steigt ebenfalls der Bedarf für den manuellen Luftaustausch im Haus, so dass z. B. Schimmel im Haus vorgebeugt werden kann. Tägliches, mehrmaliges Lüften ist dann erforderlich. Dies ist z. B. bei zwei berufstätigen Bewohnern kaum zu bewerkstelligen und im Winter würde man darüber hinaus die teure Wärme einfach aus dem Haus lassen. Unter anderem aus diesen Gründen (es waren noch einige mehr; dazu später mehr in einem weiteren Beitrag) haben wir uns dazu entschlossen, eine Lüftungsanlage (KWL) einzubauen.
Der Betrieb eines Kaminofen zusammen mit einer KWL unterliegt aber einigen Vorraussetzungen, welche in §4 der deutschen Feuerungsverordnung (FeuVo) geregelt sind. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Feuerstätte (Kaminofen) muss vom Deutschen Instituts für Bautechnik DIBT für den raumluftunabhängigen Betrieb zugelassen sein und gleichzeitig hat die Zufuhr der Verbrennungsluft von extern (außen) zu erfolgen.
- Während des gleichzeitigen Betriebs der Feuerstätte und der Lüftungsanlage ist durch eine sicherheitstechnische Überwachung (Unterdruckwächter) sicherzustellen, dass im Haus kein Unterdruck entsteht. Sollte ein Unterdruck entstehen, durch den im schlimmsten Fall Rauch in das Haus gelangen könnte, muss die Lüftungsanlage automatisch abgeschaltet werden.
Nach unserer aktuellen Planung werden wir erste Möglichkeit umsetzen. Selbstverständlich müssen wir dies aber noch abschließend mit den für uns zuständigen Bezirkskaminkehrermeister abklären, ob unser Schornstein und der Kaminofen, den wir ins Auge gefasst haben, nicht nur auf dem Papier die Anforderungen erfüllen.
By the way: Ähnliches wie oben bei 2. beschrieben gilt auch für den gleichzeitigen Betrieb einer Feuerstätte und einer Abluft-Dunstabzugshaube. Hier kann theoretisch ebenfalls ein Unterdruck entstehen.
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